Erfolgreicher Kanzleiverkauf mit einem sicheren Gefühl
Die Gründe für eine Kanzleiveräußerung sind vielfältig. Alter, private Veränderung oder der Wunsch nach einer neuen Herausforderung zwingen den Inhaber, einen Kanzleinachfolger zu bestimmen. Oder Sie haben vor, Ihre Kanzlei zu vergrößern oder die Verantwortung mit jemandem zu teilen und suchen daher einen geeigneten Partner, der sich an Ihrer Kanzlei beteiligen möchte.
Was auch immer Ihre Gründe für die Kanzleiabgabe oder Kanzleibeteiligung sind: Wir sind der Meinung, harte Arbeit und Herzblut sollen entsprechend belohnt werden.
Mit professionellem Vorgehen, besonderem Fachwissen und gesundem Menschenverstand vermitteln wir zwischen Verkäufer und Käufer.
Durch unsere 40-jährige Erfahrung, unsere Marktkenntnis und unser bundesweites Netzwerk sind uns die Standpunkte beider Positionen bekannt, was Vertrauen schafft und die Basis für einen erfolgreichen Abschluss bildet.
Wie können wir Sie beim Kanzleiverkauf unterstützen?
Unsere Expertisen liegen im Bereich:
- Kanzleiverkauf Steuerberater
- Kanzleiverkauf Wirtschaftsprüfer
- Kanzleiverkauf Patentanwälte
Um eine Nachfolgeregelung bestens vorzubereiten, sollten Sie folgende drei Punkte beachten:
- Beantworten Sie sich die Fragen:
- Möchte ich wirklich die Kanzlei verkaufen?
- Wann ist mein frühester Übergabezeitpunkt?
- Was erwarte ich für einen Verkaufspreis?
- Besuchen Sie unser Seminar zu dem Thema “Verkauf, Kauf und Bewertung von Kanzleien” oder “Kanzleioptimierung” oder kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam eine individuelle und bestmögliche Strategie zur Kanzleiveräußerung für Sie erarbeiten können!
- Gehen Sie auf Nummer sicher! Setzen Sie auf unseren 4-stufigen Vermittlungsprozess, der sich seit über 40 Jahren bewährt hat.
In der Planungsphase beginnen Sie mit:
- Konkrete Beschäftigung mit dem Thema Verkauf
- Man sammelt erste Informationen über den Markt
- Tauscht sich mit vertrauten Personen und Familie aus.
In der Phase sollten Sie für sich folgende Fragen beantworten:
- Warum wollen Sie verkaufen
- Wer soll Ihre Kanzlei kaufen?
- Wann wollen Sie verkaufen?
- Wie stellen Sie sich die Überleitung vor?
- Worauf freuen Sie sich danach?
Gerne unterstützen wir Sie bei den Fragen in einem unverbindlichen Erstkontakt. Kommen Sie bitte auf uns zu.
In einem unverbindlichen Beratungsgespräch
- geben wir Ihnen einen allgemeinen Marktüberblick
- besprechen wir Ihre individuelle Mandanten- / Umsatzstruktur
- besprechen wir Ihre Mitarbeiterstruktur
- besprechen wir Ihre Organisationsstruktur
- analysieren wir Ihren Mehrwert wie Mandantenstamm, gutes Personal und eigene Netzwerke
- Erstellung eines Verkaufsplan
Für das Erstgespräch benötigen Sie:
- Ihre aktuelle BWA
- Ihren aktuellen Jahresabschluss bzw. GuV
Wir empfehlen Ihnen jedoch auch schon folgende Dokumente im Voraus zu erstellen, um möglichst reibungslos und stressfrei in die darauffolgenden Phasen überzugehen:
- anonymisierte Mandantenliste
- anonymisierte Personalliste
- Jahresabschluss bzw. GuV der letzten drei Jahre
- Miet- und Leasing-Verträge
Wir können Ihre Kanzleistruktur der Struktur einer sehr großen Anzahl vergleichbarer Kanzleien gegenüberstellen. So können wir einen guten und realistischen Kanzleiwert errechnen, mit dem Sie mit einem sicheren Gefühl in die Verhandlung gehen können.
Wenn Sie schon jetzt wissen wollen, was Ihr standardisierter Kanzleiwert ist, dann probieren Sie doch gleich mal unseren Kanzleiwertrechner aus.
Wenn Sie uns mit Ihrem Kanzleiverkauf beauftragen, erarbeiten wir – gerne mit Ihnen zusammen – Ihr Kanzleiprofil und erstellen ein anonymisiertes Exposé Ihrer Kanzlei. Dabei stützen wir uns auf die über 40-jährige Erfahrung unseres Hauses und unserer Berater.
Das für Sie erstellte Exposé gibt Auskunft über:
- die Lage der Kanzlei
- den Fachbereich
- der angestrebte Übergabezeitpunkt
- die Räumlichkeiten & Einrichtungen der Kanzlei
- die Mitarbeiterstruktur
- der Umsatz der letzten Jahre
- die Mandantenstruktur
Mit einer unserer Schwerpunkte ist die strategische Beratung, bei der wir Ihnen zeigen, wie Sie schnell werterhöhende Maßnahmen umsetzen können, um den Marktwert Ihrer Kanzlei zu erhöhen. Die Strategieberatung macht übrigens in jeder Situation Sinn, auch wenn Sie noch lange nicht Ihre Kanzlei verkaufen wollen. Denn die Erhöhung des Marktpreises ist nachhaltig. Bitte sprechen Sie uns an.
Wir versenden Ihr Exposé an vorgemerkte Kunden, die zu Ihrem Kanzleiangebot passen. Daraufhin besprechen wir mit Ihnen die Interessensbekundungen und Sie allein entscheiden, wen Sie kennenlernen möchten. Mehr motivierte und solvente Käufer erhöhen die Chance für einen zeitnahen Vertragsabschluss mit optimalem Verkaufserlös. Sollten Sie mehrere Kanzleibewerber haben, die in die engere Auswahl passen, organisieren wir auf Wunsch einen Moderationstag, an dem Sie nacheinander mehrere Kaufinteressierte kennenlernen. Aus Erfahrung wissen wir, dass ein solcher Moderationstag sehr zielführend und zeitsparend für den gesamten Vermittlungsprozess ist.
Diskretion ist die Basis für einen erfolgreichen Verkaufsabschluss. Machen Gerüchte die Runde, führt dies zu Verunsicherung und Abwanderung von relevanten Mandanten und Mitarbeitern. Darum unterzeichnen alle Interessenten eine Vertraulichkeitserklärung, bevor sie detaillierte Informationen erhalten.
Nun benötigen Sie alle Dokumente die Sie in der Vorbereitungsphase erstellt haben, um nun die Verhandlungen mit den potenziellen Käufern durchzuführen:
- anonymisierte Mandantenliste
- anonymisierte Personalliste
- Jahresabschluss bzw. GuV der letzten drei Jahre
- Miet- und Leasingverträge
Die richtige Ausarbeitung und Interpretation der Listen sind entscheidend für den Erfolg der Verhandlungen. Häufig scheitern Gespräche aufgrund von falschen Schlussfolgerungen und Intransparenz. Wir helfen Ihnen gerne bei der Bestimmung des Kanzlei Verkaufspreises und sorgen dafür, dass die wichtigsten Punkte angesprochen werden, und dass keine Kommunikations-Asymmetrie entsteht. Gerne stellen wir Ihnen auch Musterverträge zur Verfügung.
Der Kanzleiübernahmevertrag wurde bereits mit allen Details ausgearbeitet und liegt nun vor. Die Finanzierung seitens des Käufers liegt auch vor und es kommt nun zur Unterzeichnung des Kanzleiübernahmevertrages.
Der Abschluss des Kanzleiübernahmevertrages war so gesagt der „Startschuss“ für die Überleitungsphase. Jetzt geht es darum, die Mandatszustimmung zu erhalten und gemeinsam das langjährige Vertrauen der Mandanten auf den/die “Neuen” überzuleiten. Eine gemeinsame Strategie ist der Schlüssel zum Erfolg. Mit unserer Erfahrung aus unzähligen Kanzleivermittlungen unterstützen wir Sie hierbei sehr gerne.
Unsere Vermittlungsprovision
Mit Abschluss des Kanzleiübernahmevertrages honorieren Sie auch unseren Vermittlungserfolg. Unser Honorar ist daher nur erfolgsabhängig. Unsere Vermittlungsprovision beträgt 3% des Kaufpreises (bzw. des wirtschaftlichen Gesamtwertes) zzgl. MwSt. je Seite, mindestens jedoch €5.000,- zzgl. MwSt. je Seite.
Vor Aufnahme der Vermittlungstätigkeit wird ein Kanzleicheck durchgeführt. Der Kanzleicheck besteht aus einem Fragebogen, einem Beratungstag vor Ort oder per Videochat und einem Bericht (Kanzleidarstellung und Kaufpreiseinschätzung). Die Kosten belaufen sich zwischen EUR 3.000,00 – EUR 5.000,00 (netto). Der Kanzleicheck wird durch unsere Partnerfirma proStB GbR Institut für Kanzleiführung und Kanzleientwicklung, durchgeführt und abgerechnet.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre Kanzlei verkaufen wollen
Wenn Sie überlegen, ob Sie Ihre Kanzlei veräußern wollen, sind Sie bei uns genau richtig. Wir besitzen einen der größten Pools an bundesweiten Kanzleisuchenden im Bereich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Patentanwälte. Geben Sie bitte nachfolgend unverbindlich Ihre Daten ein und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung. Selbstverständlich gehen wir mit Ihren Daten diskret und vertraulich um.
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